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İstanbul / Üsküdar
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Patientenrechte

Jede Person, die in unserem Krankenhaus eine Diagnose und Behandlung beantragt, kann in jeder Phase die von unserer Abteilung überwachten und in diesem Text niedergelegten Rechte befolgen.

1 – Anspruch auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen:

1.1: Jede Person, die sich an unserem Krankenhaus bewirbt, hat unabhängig von ihren körperlichen, geistigen und sozialen Merkmalen das Recht, die verfügbaren Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

1.2 Der Patient hat das Recht, den Arzt und/oder die Gesundheitseinrichtung in jedem Stadium der Behandlung zu wählen und zu wechseln.

2 – Das Recht auf Respekt und Ansehen:

2.1: Der Patient hat das Recht, jederzeit in einer respektvollen, sanften, mitfühlenden und freundlichen Umgebung behandelt zu werden und dabei seine individuelle Würde zu schützen.

2.2: Für alle hygienischen Bedingungen ist gesorgt und alle Lärm- und Störfaktoren wurden beseitigt.

3 – Recht auf Privatsphäre:

3.1: Der Patient hat das Recht, alle Arten von Gesundheitsdienstleistungen in einem vertraulichen Umfeld zu erhalten. Er kann offen den Schutz seiner Privatsphäre einfordern. Alle Arten medizinischer Eingriffe werden unter Wahrung der Privatsphäre des Patienten durchgeführt.

4 – Recht auf Auskunftserteilung:

4.1: Der Patient hat das Recht, sich über die Gesundheitsdienstleistungen und -möglichkeiten zu informieren und alle Arten von Informationen über seinen Gesundheitszustand anzufordern.

5 – Auswahl und Wechsel der Gesundheitseinrichtung und ihres Personals:

5.1: Auswahl und Wechsel der Gesundheitseinrichtung und der in der gewählten Gesundheitseinrichtung angebotenen Gesundheitsdienste.

haben das Recht, die Identität, Pflichten und Titel von Ärzten und anderen Gesundheitsfachkräften, die Gesundheitsdienstleistungen erbringen, kennenzulernen, zu wählen und zu ändern.

6 – Recht auf Akteneinsicht und Geheimhaltung von Informationen:

6.1: Der Patient kann die Akte und Aufzeichnungen, die Informationen über seinen Gesundheitszustand enthalten, direkt oder bei seinem Vertreter einsehen und eine Kopie anfertigen. Diese Aufzeichnungen können nur von den Personen eingesehen werden, die direkt an der Behandlung des Patienten beteiligt sind.

6.2: Sie haben das Recht, alle Arten von Gesundheitsdienstleistungen in einem der Vertraulichkeit angemessenen Umfeld zu erhalten.

7 – Ablehnung, Aussetzung und Zustimmung:

7.1: Er hat das Recht, die Behandlung abzulehnen, deren Abbruch zu verlangen, bei medizinischen Eingriffen sein Einverständnis einzuholen und im Rahmen der Einwilligung die Leistung in Anspruch zu nehmen.

7.2: Niemand; Ohne deren Zustimmung darf kein medizinischer Eingriff zu Erfahrungs-, Forschungs- oder Ausbildungszwecken vorgenommen werden.

8 – Recht auf Inanspruchnahme religiöser Dienste:

8.1: Es werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen, damit Patienten im Rahmen der Möglichkeiten unseres Krankenhauses ihren religiösen Pflichten frei nachkommen können.

9 – Besuchs- und Begleitrecht:

9.1: Die Aufnahme von Patientenbesuchern erfolgt in Übereinstimmung mit den von unserem Krankenhaus festgelegten Verfahren und Grundsätzen und auf eine Weise, die keine Handlungen und Einstellungen hervorruft, die den Frieden und die Ruhe der Patienten stören, und es werden hierzu die erforderlichen Maßnahmen ergriffen betrachten.

9.2: Den Patienten während der Untersuchung und Behandlung zu unterstützen; Soweit es die Gesetzgebung und die Krankenhauseinrichtungen zulassen und der Gesundheitszustand des Patienten dies erfordert, kann die Begleitung durch eine Begleitperson verlangt werden, vorbehaltlich der Zustimmung des für die Behandlung verantwortlichen Arztes.

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